3 wichtige Vorteile einer Ehe
1.Steuerliche Vorteile durch Heirat
Nicht selten sind neben der tiefen Gefühleauch die finanziellen Vorteile ein wichtiger Grund für die Eheschließung. Dass eine Zusammenschreibung steuerliche Vorteile mit sich bringen kann, hat bestimmt schon mal jeder von euch gehört. Diese Aussage ist allerdings nur bedingt richtig:
Steuern sparen beim Gehalt
Beim sogenannten Ehegatten splitting könnt ihr euch bei der Einkommensteuer mit eurem Partner*in zusammen veranlagen lassen. Die zu versteuernden Einkommen beider Partner werden dann zusammen gerechnet und anschließend halbiert, also “gesplittet”. Danach wird von dem neuen halben Beitrag die Einkommensteuer berechnet und verdoppelt. Dadurch lassen sich die Grundfreibeträge voll ausnutzen und ihr zahlt ggf. nicht so hohe Steuersätze. Von diesem Tarif profitieren vor allem Paare, bei denen einer mehr verdient als der andere. So zahlt dann zwar der mit dem geringeren Einkommen vergleichsweise hohe Steuern auf sein kleines Gehalt. Derjenige mit dem hohen Gehalt zahlt allerdings vergleichsweise wenig Steuern auf sein hohes Einkommen. Wenn beide Partner hingegen etwa gleich viel verdienen, lohnt sich eine Heirat aus rein einkommensteuerlichen Gründen nicht wirklich.
Zum Beispiel: Einer von euch verdient 30.000 Euro im Jahr, der andere 10 000 Euro. Zusammengerechnet sind das 40.000 Euro, deswegen wird bei einer Eheschließung die Steuer auf 20.000 Euro berechnet und dann verdoppelt. Das ergeben circa 5.400 Euro an Steuern im Jahr.
Ohne die Ehe müsste hierbei allein der Hauptverdiener etwa 5.600 Euro zahlen. Also mehr Steuern, als das Ehepaar gemeinsam zahlen würde. Bei dem Partner*in mit dem geringeren Gehalt fallen ohne Ehe etwa 315 Euro an. Insgesamt wären das dann fürs unverheiratete Paar 5.915 Euro an Steuern. Dank Trauschein könntet ihr also in diesem Beispiel rund 500 Euro Steuern im Jahr sparen.
Steuerfreibetrag bei Schenkung- und Erbschaftsteuer
Zudem wirkt sich eine Hochzeit auch auf die Schenkungs- und Erbschaftsteuer positiv aus. Diese Steuer wird immer dann erhoben, wenn Vermögen ohne Gegenleistung von einer Person zu einer anderen wandert. Verheiratete Paare profitieren in solchen Fällen vom höchstmöglichen Steuerfreibetrag von 500.000 Euro. Das heißt, erhaltet ihr von eurem Partner*in Geld in Form einer Schenkung oder Erbschaft, müsst ihr auf diesen Betrag erst ab einer Summe von über 500.000 Euro Steuern zahlen. Aber selbst dann zahlt ihr als Ehepaar geringere Steuersätze als ein unverheiratetes Paar.
Zum Vergleich: Je nach Höhe der Erbschaft oder Schenkung fallen bei verheirateten Paaren zwischen 7 und 30 Prozent an Steuern an. Unverheiratete Paare dürfen da mit 30 bis 50 Prozent an Steuern etwas tiefer in die Taschen greifen.
2. Absicherung bei Krankheit oder Todesfall
Vor allem notwendige Absicherungen bei Krankheits- oder Todesfällen werden von unverheirateten Paaren gerne immer wieder verschoben. Durch eine Eheschließung seid ihr automatisch abgesichert.
Krankheit und Patientenverfügung
Wusstet ihr, dass bei einem unverheirateten Paar der Partner*in im schlimmsten Fall den anderen nicht sehen bzw. Informationen über den Gesundheitszustand erfahren darf? Kommt es also zu einem plötzlichen Unfall, gehört ihr faktisch nicht zur Familie dazu. Das ändert sich allerdings durch eine Heirat: Nach einer Eheschließung gehören Eheleute zu den Angehörigen des jeweils anderen. Ein Arzt hat zwar eine Schweigepflicht, als offizieller Angehöriger erhaltet ihr jedoch meist leichter Auskunft über den Gesundheitszustand eures Partners bzw. eurer Partnerin.
Wichtig: Das bedeutet allerdings nicht, dass ihr sämtliche Entscheidungen für den Verunglückten oder Erkrankten treffen dürft. Auch als Eheleute solltet ihr euch gegenseitig Vorsorgevollmachten und eine Patientenverfügung erteilen.
Erbe geregelt durch Ehe oder Testament
Die gesetzliche Erbfolge regelt, dass nach dem Tod des jeweils anderen der Ehepartner gesetzlich erbberechtigt ist. In diesem Fall erbt der länger lebende Ehepartner die Hälfte des Nachlasses, wenn das Paar in Zugewinngemeinschaft verheiratet war und es Kinder gibt, die ebenfalls erben. Diese bekommen zusammen die andere Hälfte der Erbschaft. Die gesetzliche Erbfolge gilt jedoch immer nur dann, wenn es keine letztwillige Verfügung gibt. Durch ein Testament beispielsweise kann ein Partner dem anderen auch mehr oder weniger zusprechen, als es das Gesetzvorsieht.
Witwen-bzw. Witwerrente für Ehepartner
Zahlte der oder die Verstorbene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, hat der verbliebene Ehepartner*in ein Recht auf eine Witwen- bzw. Witwerrente. Wie hoch diese Rente ausfällt, hängt unter anderem von der Dauer und der Höhe der geleisteten Beiträge ab. Meist ist sie jedoch nicht allzu hoch. Unverheirateten Paaren bleibt ein Anspruch auf die Hinterbliebenenrente jedoch gänzlich verwehrt.
3. Unterhalt an Ehepartner*in und Kinder
Die Pflicht zur Unterhaltszahlung ist meist negativ behaftet, denn häufig spielt sie erst dann eine Rolle, wenn man sich scheiden lassen möchte. Was viele jedoch nicht wissen: Ehepartner sind jederzeit dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen.
Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit oder Jobverlust
So seid ihr als Ehepartner*in beispielsweise auch dann verpflichtet Unterhalt zu zahlen, wenn euer Partner*in seinen Job verliert oder ggf. aus gesundheitlichen Gründen zeitweise nicht als Selbstständige*r arbeiten kann. In solchen Fällen muss der bzw. die Ehepartner*in den anderen finanziell unterstützen. Das kann der Einkauf von Lebensmitteln und Kleidung sowie das alleinige Aufkommen für die Miete oder den Hauskredit sein. Man kann für den anderen aber auch Unterhalt leisten, indem man sich um den Haushalt kümmert oder die Kinder groß zieht.
Finanzielle Unterstützung bei Scheidung
Natürlich spielt die Unterhaltszahlung auch bei der Scheidung eine wichtige Rolle, und führt nicht selten zum Streitpunkt. Hat das Ehepaar Kinder, ist der Partner*in, welcher nicht mit den Kindern zusammenlebt, dazu verpflichtet, bis zur Volljährigkeit Unterhalt für diese zu zahlen. Aber auch wenn das Ehepaar keine Kinder hat, kann der besser verdiene Ehepartner*in dazu verpflichtet werden, Unterhalt an die andere Person zu zahlen.
Liebe Brautpaare - solltet ihr euch überlegen, ausschließlich aus steuerlichen oder rechtlichen Gründen zu heiraten, informiert euch zuvor gut über euren individuellen Fall. Eine Ehe bringt zwar viele Vorteile, aber auch einige Pflichten mit sich.